Das Ministerium für Soziales und Arbeitsmarkt hat die Einkommens- und Vermögenskriterien für das Jahr 2023 in den Weisungen des Ministers an die Kommunen zur Umsetzung einer besonderen Wohnförderung für Mieter aktualisiert. Das Update verbindet die Maßnahmen der Regierung gegen die Inflation die Anfang des Monats eingeführt wurden.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen erhöhen sich rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 um 2,5 %. Die neuen Einkommensgrenzen lauten wie folgt:
Nummer |
Untere |
Oberer, höher |
Untere |
Oberer, höher |
1 |
4.940.697 |
6.175.872 |
411.725 |
514.656 |
2 |
6.534.470 |
8.168.088 |
544.539 |
680.675 |
3 |
7.650.112 |
9.562.639 |
637.509 |
796.887 |
4 oder mehr |
8.287.620 |
10.359.524 |
690.634 |
863.2931) |
Die Vermögensgrenze erhöht sich von ISK 7.157.858. auf 7.336.805 ISK
Das Ministerium weist die Kommunen an, die oben genannte Erhöhung bei der Überarbeitung ihrer eigenen Regelungen zur besonderen Wohnraumförderung zu berücksichtigen.