Der Reisekostenausschuss hat das Fahrgeld in den Fahrverträgen der Staatsbediensteten und staatlichen Institutionen wie folgt festgelegt:
Allgemeine Gebühr
Die ersten 10.000 km, ISK. 141,0 pro km
Von 10.000 bis 20.000 km ISK. 127,0 pro km
Umrahmt 20.000 km, kr. 113,0 Pr. Kilometer
Bei der Berechnung einer Sondergebühr ist ein Zuschlag von 15 % auf die Grundgebühr, bei der Berechnung einer Offroad-Gebühr ein Zuschlag von 45 % auf die Grundgebühr zu erheben.
Diese Maut gilt ab dem 1. Mai 2023. Gleichzeitig wird die Inserat-Nr. 2/2022.