Das Bezirksgericht Reykjavík hat kürzlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG von einer Schadensersatzforderung von mehr als 715 Millionen ISK von Sjöstörnun ehf. freigesprochen, einem Unternehmen im Besitz des Unternehmers Skúl Gunnar Sigfússon, der oft mit Subway identifiziert wird.
Ein schuldhaftes Verhalten von KPMG und den Mitarbeitern des Unternehmens im Zusammenhang mit der Aufteilung der Konkursmasse von EK1923 ehf., dem ehemaligen Großhandelsmarkt von Eggerts Kristjánsson, und der Veräußerung der Immobilien des Unternehmens sei nicht nachgewiesen, so das Gericht Skútuvogur 3 in Reykjavík.
Skúli forderte 715 Millionen als Entschädigung für den Schaden, den er seiner Meinung nach dadurch erlitten hatte.
Anordnung der Skútuvog-Schenkungsurkunde
Die Klage basiert auf dem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2020, in dem festgestellt wurde, dass die Veräußerung der Immobilie in Skútuvogur 3 mit einem Teilungsplan eine Schenkungsurkunde im Sinne des Insolvenzgesetzes beinhaltete.
Aufhebungsanspruch der Insolvenzmasse EK1923 ehf. wurde dort berücksichtigt und die Firma Skúla, Sjöstörnni ehf. verpflichtet, dem Konkursschuldner einen Betrag zu zahlen, der der Zunahme seines Vermögens und der entsprechenden Abnahme des Vermögens der EK1923 ehf entsprach. Das Urteil bestätigte auch die Beschlagnahme von vier Grundstücken, die Skúla und seinem Partner gehörten.
Zahlt zwei Millionen Rechtskosten
Das Bezirksgericht war der Ansicht, es sei nicht nachgewiesen worden, dass der Wirtschaftsprüfer KPMG oder die Mitarbeiter des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Teilungsplan, bei dem die Immobilie Skútuvogur 3 von Eggert Kristjánsson hf. geteilt wurde, ein schuldhaftes Verhalten gezeigt hätten.
Das Gericht vertrat sodann die Auffassung, dass aus der Lektüre der Spaltungsbilanz ersichtlich sei, dass sich das Eigenkapital der Gesellschaft nach der Spaltung erheblich verringert habe und dass dies dem Kläger als erfahrenem Unternehmer bewusst gewesen sein müsse. Skúli wurde zur Zahlung der Anwaltskosten von KPMG verurteilt, die als angemessener Betrag von zwei Millionen ISK angesehen wurden.
Die Klagen gegen die Anwaltskanzlei LOGOS wurden vom Bezirksgericht Reykjavík im April letzten Jahres abgewiesen, was vom Nationalen Gericht am 9. Juni desselben Jahres bestätigt wurde. Mit der gleichen Entscheidung des Nationalgerichts wies das Bezirksgericht die Klagen von Skúla gegen KPMG ehf ab. teilweise bestätigt, was die Schadensersatzforderung betrifft, die Skúli bei der Pfändung der Konkursmasse des EK1923 ehf erlitten zu haben glaubte. in Skúla Immobilien in Selfoss, Seltjarnarnes und Ölfus. Im Übrigen wurde dem Amtsgericht vorgeschlagen, die Klage zur Erledigung anzunehmen.
Laut mbl.is-Quellen hat Skúli eine neue Klage gegen LOGOS eingereicht.
Das Urteil kann vollständig gelesen werden Hier.