Der Personenschutz wurde der Sport- und Ausstellungshalle hf vorgelegt. (Laugardalshöll) Verwaltungsstrafe in Höhe von 3,5 Millionen ISK wegen elektronischer Überwachung in Laugardalshöll gemäß dem Beschluss der Einrichtung vom 7. Februar 2023.
Bußgelder nach den Bestimmungen des Personenschutzgesetzes vgl. Bestimmungen der EU-Personenschutzverordnung kann zwischen 100.000 ISK und 2,4 Milliarden ISK oder bis zu 4 % des weltweiten Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens im nächsten Geschäftsjahr liegen, je nachdem, welcher Betrag höher ist, im Falle eines Unternehmens.
Überwachung in unmittelbarer Nähe
Laut dem letzten veröffentlichten Jahresabschluss von Die Sport- und Ausstellungshalle hf Bis 2022 belief sich der Gesamtumsatz auf fast 607 Millionen ISK. Somit beläuft sich das Bußgeld auf knapp 0,6 % des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens.
Bei der Entscheidung über die Verhängung und Höhe eines Bußgeldes wurde neben der Überwachung unter anderem berücksichtigt, dass die Privatsphäre von Kindern verletzt wurde und mit sensiblen personenbezogenen Daten ohne entsprechende Genehmigung umgegangen wurde war zeitlich und zahlreich umfangreich. Damals wurde davon ausgegangen, dass die elektronische Überwachung ihrem Wesen nach einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Personen darstellt.
Die im vorliegenden Fall in Rede stehende elektronische Überwachung fand unter anderem in intimen Umgebungen, also in Räumen, in denen Kinder und Jugendliche untergebracht waren, statt, die personenbezogenen Daten von Kindern genießen jedoch nach dem Personenschutzgesetz einen besonderen Schutz. Auch bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen kam es zu einer elektronischen Überwachung, als in Laugardalshöll eine Massenimpfung wegen Covid-19 stattfand.