***Das Objekt ist kaufvertragsfrei***
***Buchen Sie eine Inspektion telefonisch unter 8953868 oder bergthora@domusnova.is***
Das Anwesen ist aufgeteilt in eine Eingangshalle, eine Küche, ein geräumiges Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer, eine Waschküche innerhalb der Wohnung und einen gemeinsamen Abstellraum. Das Haus ist in gutem Zustand, das Dach wurde 2019 erneuert, die Hauswände wurden letzten Sommer repariert und gestrichen. Es ist nah an allen Dienstleistungen in der Nachbarschaft und unberührter Natur im Osten und Elliðaárdalin im Westen.
Detaillierte Objektbeschreibung:
Eingangshalle: Mit Garderobe und hellen Fliesen auf dem Boden.
Küche: Dunkel gefärbtes Interieur, helle Fliesen zwischen den Schränken und auf dem Boden.
Wohnzimmer: Ist hell und geräumig mit Hartholzböden. Vom Wohnzimmer gibt es einen Balkon mit toller Aussicht.
Schlafzimmer: Ein geräumiges Zimmer mit einem hellen Kleiderschrank und Massivholzböden.
Badezimmer: Hat helle Oberschränke, Dusche und Fliesenboden.
Wäschekammer: Befindet sich in einer Wohnung mit hellem Interieur und Regalen. Anschluss für Waschmaschine und Trockner. Leichter Stoff auf dem Boden.
Lagerung: 4,1 qm. Lagerung ist mit dem Eigentum enthalten.
Fahrrad- und Kinderwagenaufbewahrung: Befindet sich im Gemeinschaftseigentum.
Es liegt in der Nähe aller Dienstleistungen in der Nachbarschaft und guter Rad- und Wanderwege in Elliðaárdal und darüber hinaus.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Bergthóra Lárusdóttir lizenzierte Immobilienmaklerin / s.8953868 / bergthora@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002 und garantiert deren Richtigkeit. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen. Gleiches gilt für Angaben des Grundstücksverkäufers zu Instandhaltungs- und Einzelarbeiten.
Zum Zustand einzelner Objekte:
Am Anfang dieser Verkaufszusammenfassung finden Sie Spalten zum Zustand der einzelnen Grundstücksteile. Der folgende Schlüssel ist eine Erklärung dieser Registrierung:
Neu – Bei der Immobilie handelt es sich um einen Neubau.
Original – Dem Verkäufer ist nicht bekannt, dass ein Teil des Gebäudes renoviert wurde.
Renoviert – Der Gebäudeteil wurde irgendwann komplett saniert.
Teilweise renoviert – Ein Teil des Gebäudeteils wurde irgendwann renoviert.
nicht bekannt – Der Zustand ist dem Verkäufer nicht bekannt und kann auch nicht durch eine Sichtprüfung beurteilt werden.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
- Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf) und 1,6 % für juristische Personen.
- Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
- Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
- Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
- Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Brandausgleichsverfahrens.