Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass die Entwicklung eines Dienstleistungszentrums, eines Gästehauses und eines Campingplatzes in Selhöfður in Þjórsárdal in Skeiða- und Gnúpverjahreppi keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021 bedarf.
Die Entscheidung des Planungsamtes liegt vor. Hier nachzulesen zusammen mit dem Bericht des Entwicklers, den Kommentaren der Kommentatoren und den Antworten des Entwicklers.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 28. März 2024.