Es ist ein 1989 erbautes Betonhaus. Laut Grundriss teilt sich die Wohnung auf 123 m², eine Garage von 25,4 m² oder insgesamt 148,4 m².
Das Anwesen ist aufgeteilt in eine Eingangshalle, Flur/Esszimmer, Wohnzimmer, Küche, Waschküche/Abstellraum, drei Schlafzimmer, Badezimmer und Garage.
Genauere Beschreibung
Eingangshalle ist mit Garderobe gefliest.
Wohnzimmer ist hell mit Fenstern nach Süden.
Wohn-/Esszimmer ist geräumig in der Mitte des Hauses.
Küche hat eine weiße matte Innenseite und holzfarbene Griffe. Hängeschränke befinden sich über dem Innenraum, sodass in der Küche viel Stauraum vorhanden ist.
Badezimmer hat einen weißen schönen und geräumigen Innenraum mit einem großen Spiegel. Hänge-WC, großer Handtuchhalter, Badewanne und Duschkabine.
Schlafzimmer I ist geräumig mit einem großen Einbauschrank.
Schlafzimmer II ist geräumig mit einem Kleiderschrank.
Schlafzimmer III ist geräumig mit einem Kleiderschrank.
Waschküche/Abstellraum ist geräumig mit hängenden Regalen, Arbeitstisch und Spüle.
Garage ist ein Betonboden.
Bodenbelag, Fliesen sind im Flur und im Badezimmer, Bettwäsche ist im Abstell-/Waschraum und Parkett ist in den Gemeinschaftsräumen und Zimmern.
Garten/Parkplatz. Der Garten hat eine kleine nach Süden ausgerichtete Sonnenterrasse und die Auffahrt ist gepflastert.
Die Unterkunft befindet sich nur wenige Gehminuten vom Kindergarten Hulduheimum, der Sunnulækjar-Schule und der Suðurland Polytechnic School entfernt.
Eine interessante Immobilie, die es wert ist, besichtigt zu werden.
Weitere Informationen bereitgestellt von:
Haukur Páll Ægisson lizenzierter Immobilienmakler / s.7729970 / hp@domusnova.is
Büro / s.527-1717 / eignir@domusnova.is
Zur Inspektions- und Wartungspflicht:
Im Gesetz über den Immobilienkauf Nr. 40/2002 regelt die umfassende Untersuchungspflicht von Immobilienkäufern. Die Immobilienagentur DOMUSNOVA rät Kaufinteressenten, sich bei der Besichtigung und vor Abgabe eines Angebots mit dem Zustand der Immobilie vertraut zu machen und gegebenenfalls Experten für eine genauere Zustandsbesichtigung hinzuzuziehen.
Voraussetzungen für die Verkaufszusammenfassung:
Eine Verkaufszusammenfassung wird von einem Immobilienmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 70/2015. Die in dieser Verkaufsübersicht enthaltenen Informationen stammen aus öffentlichen Aufzeichnungen, vom Verkäufer selbst und, je nach den Umständen, von der Wohnungsbaugesellschaft. Der Verkäufer stellt Informationen über die Immobilie gemäß der Informationspflicht des Grunderwerbsgesetzes Nr. 40/2002 und garantiert deren Richtigkeit. Der Immobilienmakler überprüft die Richtigkeit der Angaben durch Sichtprüfung der Immobilie. Für die nicht zugänglichen und mit bloßem Auge nicht erkennbaren Teile des Grundstücks, wie z. B. Rohre, Abflüsse, Abwasser und Dach, kann der Makler den Zustand und die Beschaffenheit nicht geltend machen. Gleiches gilt für Angaben des Grundstücksverkäufers zu Instandhaltungs- und Einzelarbeiten.
Gebühren, die der Käufer für den Kauf tragen muss:
- Stempelsteuer auf den Kaufvertrag, die ein Prozentsatz der Immobilienbewertung ist. Die Stempelsteuer beträgt 0,8 % für natürliche Personen (0,4 % für den ersten Kauf) und 1,6 % für juristische Personen.
- Registrierungsgebühr für Kaufvertrag, Pfandbriefe, Hypothekengenehmigungen usw. Die Registrierungsgebühr beträgt ISK. 2.500/- für jedes Dokument.
- Leihgebühr eines Kreditinstituts. Die Leihgebühr entnehmen Sie bitte der Tariftabelle des jeweiligen Verleihers.
- Verwaltungsgebühr für Immobilienverkäufe laut Tarif.
- Bei einem Neubau zahlt der Käufer bei Erhebung eine Planungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Brandausgleichsverfahrens.