Skúli erhält keine Entschädigung von KPMG
Skúli Gunnar Sigfússon, der traditionell mit Subway in Verbindung gebracht wird, erhält von KPMG keine Vergütung für die Beratung im Zusammenhang mit der Spaltung von Eggert Kristjánsson hf. und Veräußerung von Immobilien im Eigentum des Unternehmens.
Das ist ein Ergebnis Nationalgerichte die heute das Urteil des Bezirksgerichts Reykjavík vom März letzten Jahres bestätigte.
Keine Hinweise auf schuldhaftes Verhalten von KPMG
Der Fall wurde im Anschluss an die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Fall der Konkursmasse EK1923 (ehemals Eggert Kristjánsson hf.) gegen Sjöstörnnn wegen der Veräußerung der Immobilie EK1923 in Skútuvogur 3 an Sjöstörnnn eingereicht. Aufgrund des Falles wurde Sjöstarn zur Zahlung von 324 Millionen Euro zuzüglich Zinsen verurteilt, insgesamt also weit über eine halbe Milliarde.
Als der Fall registriert wurde, hieß es, Skúli sei der Ansicht, dass die Veräußerung dieser Immobilien zu diesem Zeitpunkt nicht korrekt erfolgt sei und dass die Schuld bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG liege.
Das Bezirksgericht Reykjavík kam jedoch zu dem Schluss, dass nicht nachgewiesen wurde, dass sich die Mitarbeiter von KPMG im Zusammenhang mit der Unternehmensteilung und der Veräußerung der oben genannten Immobilien schuldhaft verhalten haben.
Im Urteil heißt es, dass dies eine Grundvoraussetzung für die Prüfung einer Haftung sei und dass KPMG aus diesem Grund von den Ansprüchen von Skúla bzw. Sjöstorni freigesprochen wurde. Diese Entscheidung des Landgerichts wurde vom Landsrecht unter Bezugnahme auf die Begründung des vorliegenden Urteils bestätigt.