4.10.2023
Umweltprüfung von Projekten – Entscheidung über die Prüfungspflicht
Die Umsetzung unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Planungsbehörde hat entschieden, dass der geplante Bau der Suðurstrandarlína 1, 2 und 3 in der Gemeinde Ölfus keiner Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Gesetz Nr. 111/2021.
Die Entscheidung des Planungsamtes liegt vor Hier zusammen mit dem Bericht des Entwicklers und den Kommentaren von Kommentatoren.
Gegen die Entscheidung kann beim Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist endet am 9. November 2023.