Das Buch Seðlabankinn v Samherja – Überwachung oder Verfolgung? Björn Jón Bragason, Historiker, ist der Autor des Buches. Das Buch befasst sich mit dem sogenannten Samherja-Fall, der vor zwölf Jahren mit einer Durchsuchung der Zentrale und Niederlassungen der Zentralbank von Samherja begann. Die Devisenbehörde der Zentralbank führte die Durchsuchung durch und es bestand der Verdacht, dass das Unternehmen nicht alle Fremdwährungen an das Land zurückgab, wie es die damaligen Devisenkontrollen erforderten.
Jahre später stellte sich heraus, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Im Gegenteil kam der Sonderstaatsanwalt zu dem Schluss, dass das Unternehmen Anstrengungen unternommen hatte, alle Devisen zurückzugeben. Björn Jón Bragason ist heute zu Gast bei Dagmála und bespricht sein Buch und welche Schlussfolgerungen sich aus dem Verfahren ziehen lassen.
Er sagt, dass das ganze Gerede der Zentralbanker, der Fall sei an den Formalien gescheitert, nicht korrekt sei und er wundere sich darüber, dass die Leute Fehler, die bei der Bearbeitung des Falles gemacht wurden, nicht eingestehen. Er sagt, es sei unverständlich, dass es zu solchen Geständnissen nie gekommen sei.
Zum Vergleich führt Björn Jón einen ähnlichen Fall in Norwegen an, wo eine Untersuchung wegen angeblicher Steuerhinterziehung eines großen Unternehmens eingeleitet wurde, die sich als völlig falsch herausstellte. Dort wurden hohe Entschädigungen gezahlt und die Politik bemühte sich um eine Korrektur des Unternehmensanteils. Nicht wie wir. In Island ist der Fall Samherja immer noch ungeklärt, und tatsächlich steckt sein Makel noch immer im Rechtssystem.
Björn Jóns Buch deckt zahlreiche Fehlentscheidungen auf, bei denen es den Beamten offenbar wichtiger war, ihr Gesicht zu wahren, als Fehler einzugestehen. Er sagt, obwohl Samherji ein unbeliebtes Unternehmen sei, müssten die Leute darüber hinwegsehen, wem was gehört. Wenn die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit nicht respektiert werden, weiß man nie, wann wir an der Reihe sind.
Auf der Rückseite des Buches wird der damalige Parlamentarische Ombudsmann zitiert. „Tryggvi Gunnarsson, der damalige parlamentarische Ombudsmann, wies die Parlamentsmitglieder zu diesem Fall darauf hin, dass „strafrechtliche Sanktionen keine experimentelle Aktivität“ seien. Das ist ein großer Eingriff in das Leben der Menschen.“ Er sagte deshalb auch: „Wir können die Bürger nicht weiter foltern, weil der Stolz so groß ist.“ Stolz dürfe man nicht auf Männer übertragen. „Kapp ist am besten mit Vormundschaft.“
Im Interviewausschnitt aus der Folge, die auf die Nachricht folgt, spricht Björn Jón über diese Dinge. Abonnenten von Morgunblaðin können die Folge in voller Länge ansehen.