Die Absichtserklärung wurde heute in der Verbraucherzentrale unterzeichnet. Damit erklärt die Organisation, dass sie in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Handel den Themen, bei denen Isländisch in der Werbung vernachlässigt wird, Priorität einräumen und darauf aufmerksam machen wird.
„Mit der Absichtserklärung wurde eine Zusammenarbeit begründet, die darauf abzielt, das Bewusstsein von Unternehmen und der Öffentlichkeit dafür zu stärken, dass Werbung auf Isländisch erfolgen sollte.“ Damit möchten wir die Öffentlichkeit dazu ermutigen, alle Werbematerialien, die nicht auf Isländisch verfasst sind, dem Verbraucheramt zu melden, seien es Schilder auf dem Bürgersteig vor Restaurants und Geschäften, Werbung in sozialen Medien oder in den Medien“, sagt Lilja Dögg Alfreðsdóttir , Kultur- und Handelsminister.
Gemäß Absatz 3 Artikel 6 Gesetz zur Kontrolle von Geschäftspraktiken und Marketing, Nr. 57/2005 muss Werbung, die isländische Verbraucher anspricht, auf Isländisch erfolgen. Seit 2005 hat sich Neytendastofa acht Mal mit Fällen im Zusammenhang mit der Bestimmung befasst und alle diese Fälle auf Anregung der Agentur an das jeweilige Unternehmen abgeschlossen, das daraufhin seine Werbung angepasst hat.
„Englisch ist auf dem Vormarsch und wir merken jeden Tag, wenn wir zum Beispiel durch die Innenstadt laufen, dass es immer stärker in unseren Alltag eindringt.“ Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir unsere Sprache behalten wollen und müssen und das gehört zum Erhalt unserer Wurzeln und unserer Kultur“, sagt der Minister.
Neue Songs in Arbeit
Anschließend wurde im Ministerium für Kultur und Handel eine vollständige Überarbeitung des Gesetzes zur Kontrolle von Geschäftspraktiken und Marketing eingeleitet, und im Februar wird Alþingi ein Gesetzentwurf für ein neues Marketinggesetz vorgelegt. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, die isländische Klausel im Gesetz klarzustellen und ihr mehr Gewicht zu verleihen.
„Es muss klar sein, dass die Bestimmung, dass Werbematerial für isländische Verbraucher auf Isländisch verfasst sein muss, nicht per se im Gesetz enthalten ist, sondern aktiv umgesetzt werden soll.“ Die Regelung ist meiner Meinung nach heute nicht ganz klar genug. Es ist beispielsweise unklar, was unter einer Werbung zu verstehen ist, die isländische Verbraucher anspricht. Auch diesbezüglich gibt es in den rechtlichen Erläuterungsdokumenten nur sehr wenige Hinweise und Verbesserungsmöglichkeiten“, sagt Lilja.
Ziel der Klarstellung der gesetzlichen Regelungen ist es, der Verbraucherzentrale als Aufsichtsbehörde eine bessere Orientierung bei der Ausgestaltung der Regelung in der Praxis zu geben, etwa bei der Auslegung zwangsläufig auftretender Zweifelsfälle. Hierzu zählen beispielsweise Werbeanzeigen, die sich sowohl an Touristenströme als auch an isländische Konsumenten richten.
„In solchen Fällen ist es ungewöhnlich, dass die Anzeige nur in einer Fremdsprache erfolgt“, sagt der Minister. „Wenn diesbezüglich Zweifel aufkommen, ist es Sache der Verbraucherzentrale, zu entscheiden, ob Maßnahmen ergriffen werden.“ Aber es ist unsere Aufgabe, die Politik zu gestalten und sicherzustellen, dass die Gesetzgebung hinreichend klar ist, damit die Verbraucheragentur ihre Rolle erfüllen kann.“
Die Absichtserklärung kann vollständig gelesen werden Hier.