Eine von Gesundheitsminister Willum Þór Þórsson beauftragte Arbeitsgruppe mit der Aufgabe, Empfehlungen zu Möglichkeiten zur Gleichstellung des Zugangs zu verschiedenen Arten von Fachdiensten im Gesundheitsbereich unabhängig vom Wohnort abzugeben, hat ihre Ergebnisse vorgelegt. Die Vorschläge der Gruppe konzentrieren sich hauptsächlich darauf, wie die Ermächtigungen im Studierendenbildungsfondsgesetz genutzt werden können, um vorübergehende Zugeständnisse bei der Rückzahlung von Studienkrediten zu machen und so die Personalausstattung von Gesundheitsfachkräften, insbesondere in dünn besiedelten Gebieten, zu stärken.
Im VII. Kapitel Gesetz über den Studentenbildungsfonds sind Bestimmungen über besondere Maßnahmen im Zusammenhang mit vorübergehenden Zugeständnissen für die Rückzahlung von Studiendarlehen unter besonderen Bedingungen. Einerseits gemäß Artikel 27 Nach Maßgabe des Gesetzes kann die Ermäßigung in Anspruch genommen werden, wenn Hinweise auf einen anhaltenden oder absehbaren Mangel an Personen mit einer bestimmten Ausbildung vorliegen. Ziel ist es, einen besonderen Anreiz für Menschen zu schaffen, eine bestimmte Ausbildung zu absolvieren und in einem bestimmten Beruf zu arbeiten. Allerdings gemäß Artikel 28 Gemäß dem Gesetz kann die genannte Konzession genutzt werden, um auf eine Situation zu reagieren, in der in bestimmten Bereichen ein Mangel an gebildeten Personen besteht. Die Vergünstigung ist dann an die Bedingung geknüpft, dass der Kreditnehmer, der in dem betreffenden Gebiet wohnt, seine Ausbildung nutzt, um mindestens zwei Jahre lang in mindestens 50 % der Beschäftigungsquote in dem betreffenden Gebiet zu arbeiten.
Aufgabe der Arbeitsgruppe des Gesundheitsministers war es, einen Umsetzungsvorschlag vorzuschlagen, wie die oben genannten Konzessionsquellen hierfür genutzt werden können und welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden sollten. Dies wird im beigefügten Bericht ausführlich beschrieben, zusammen mit einer kurzen Zusammenfassung des Hauptinhalts der Vorschläge.