Das Bezirksgericht Reykjanes hat entschieden: Der Insolvenzverwalter der deutschen Fluggesellschaft Air Berlin darf Vermögenswerte von Isavia in Höhe von über 160 Millionen ISK beschlagnahmen. Damit setzte sich der Insolvenzverwalter gegen die isländische Flughafenbetreibergesellschaft durch, die das Flugzeug von Air Berlin 2017 nach deren Insolvenz am Flughafen Keflavík am Boden hielt, um offene Gebühren einzufordern.
Hintergrund des Rechtsstreits
Air Berlin meldete 2017 Insolvenz an. Kurz darauf ließ Isavia ein Flugzeug der Airline am Flughafen Keflavík festsetzen, um die Zahlung ausstehender Gebühren zu erzwingen. Der Insolvenzverwalter klagte daraufhin in Deutschland gegen die Maßnahme und erreichte vor drei Jahren ein Urteil, das Isavia zur Rückzahlung verpflichtete, wie RUV mitteilt. Da die Flughafenbetreibergesellschaft dieser Forderung nicht nachkam, brachte der Insolvenzverwalter den Fall vor ein isländisches Gericht.
Entscheidung des Gerichts
Im Verfahren vor dem Bezirksgericht Reykjanes wurde die rechtliche Grundlage des Falls intensiv geprüft. Der Anwalt von Isavia argumentierte, dass Bestimmungen des Lugano-Übereinkommens zur Zuständigkeit und Vollstreckung von Urteilen Isavia von der Zahlungspflicht entbinden könnten. Diese Argumentation wies der Insolvenzverwalter zurück – mit Erfolg: Das Gericht entschied zugunsten des Insolvenzverwalters.
Es bleibt abzuwarten, ob Isavia weitere rechtliche Schritte einleiten wird oder die Rückzahlung nun umsetzt.
Titelbild von Johan Widén auf Pixabay
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