Bandero-Besatzung muss Island verlassen – Ausweisungsbescheide und Wiedereinreiseverbote zugestellt
Die isländischen Behörden haben allen Mitgliedern der Bandero-Besatzung Ausweisungsbescheide und Wiedereinreiseverbote zugestellt. Die Abschiebung wird derzeit vorbereitet.
Allen Besatzungsmitgliedern des Schiffs „Bandero“ der Paul-Watson-Organisation ist von den isländischen Behörden ein Ausweisungsbescheid zugestellt worden, teilt die Polizei mit. Gleichzeitig erhielten sämtliche Crewmitglieder ein Wiedereinreiseverbot. Die eigentliche Abschiebung steht jedoch noch aus und wird derzeit vorbereitet.
Ausweisungsbescheide und Wiedereinreiseverbote zugestellt
Nach Angaben der Polizei gilt für Staatsangehörige von Nicht-EWR-Staaten ein Wiedereinreiseverbot für den gesamten Schengen-Raum. Für Bürger aus EWR-Staaten beschränkt sich das Verbot auf Island. Es tritt mit der Ausreise in Kraft und gilt für mindestens zwei Jahre.
Die Crew darf das Schiff inzwischen verlassen, muss sich jedoch bis zur Umsetzung der Entscheidung regelmäßig bei der Polizei melden und sich im Hauptstadtgebiet aufhalten. Eine Berufung gegen die Ausweisungsentscheidung ist möglich, hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rückführung wird von der Abteilung für Rückführung und Begleitung des Nationalen Polizeikommissars organisiert. Je nach Nationalität und den erforderlichen Reiseformalitäten kann der Prozess mehrere Tage bis Wochen dauern.
Festnahme nach Aktion gegen Hvalur 9
Die Bandero-Besatzung war vergangene Woche nach dem Entern des Schiffes durch isländische Behörden festgenommen worden, nachdem sie versucht hatte, die Ausfahrt des Walfangschiffes Hvalur 9 zu behindern. Die isländische Küstenwache übernahm daraufhin das Schiff und brachte es in den Hafen von Reykjavík. Später entzog die Verkehrsbehörde dem Schiff unter anderem wegen fehlender Registrierungen, Inspektionen und vorgeschriebener Dokumente die Seetüchtigkeit.
Ministerin verteidigt Vorgehen der Behörden
Industrie- und Handelsministerin Hanna Katrín Friðriksson bezeichnete das Vorgehen der Behörden bei RUV als angemessen. Dass es bei der Aktion keine Verletzten gegeben habe, sei nach ihrer Einschätzung nicht der Bandero-Crew zu verdanken. Sie unterstütze die Maßnahmen von Polizei und Küstenwache ausdrücklich und bezeichnete den Versuch ausländischer Organisationen, eine in Island legale Branche zu behindern, als „völlig inakzeptabel“.
Gleichzeitig bestätigte Friðriksson, dass die Regierung die Walfanggesetzgebung überprüft. Neben Fragen des Tierschutzes müssten dabei auch wirtschaftliche Interessen, Exportbeziehungen und die Berufsfreiheit berücksichtigt werden. Der Walfang führe bei internationalen Verhandlungen regelmäßig zu Diskussionen und binde aus ihrer Sicht unverhältnismäßig viele Ressourcen, obwohl er nur einen kleinen Teil der isländischen Wirtschaft ausmache.
Update kurz nach Erscheinen des Artikels:
Gesamte Bandero-Besatzung legt Rechtsmittel gegen Wiedereinreiseverbote ein
Alle 21 Besatzungsmitglieder der „Bandero“ haben Rechtsmittel gegen die von der isländischen Einwanderungsbehörde verhängten Wiedereinreiseverbote eingelegt. Nach Angaben ihres Anwalts richtet sich die Beschwerde in erster Linie gegen die Wiedereinreiseverbote, nicht gegen die Ausweisung selbst.
Die ersten Crewmitglieder könnten Island dennoch bereits in dieser Woche verlassen. Der Anwalt geht davon aus, dass die Abschiebungen voraussichtlich noch vor Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen beginnen.
Derzeit laufen zwei getrennte Verfahren: Zum einen die Ausweisung durch die Einwanderungsbehörde, zum anderen die strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei wegen des mutmaßlichen Versuchs, die Fahrt und den Walfang des Schiffs „Hvalur 9“ zu behindern.
Nach Angaben des Anwalts befinden sich die Besatzungsmitglieder in einer ungewöhnlichen rechtlichen Situation. Sie befinden sich nicht in Haft, dürfen Island aber auch nicht eigenständig verlassen. Stattdessen müssen sie warten, bis die isländischen Behörden ihre Ausweisung vollziehen. Viele der Crewmitglieder halten sich währenddessen an Bord der „Bandero“ auf.
Der Anwalt bezeichnete das Verfahren als außergewöhnlich schnell. Entscheidungen seien bereits über das verlängerte Wochenende getroffen, unmittelbar zugestellt und umgehend angefochten worden. Parallel würden die Behörden bereits die Ausreise der ersten Besatzungsmitglieder organisieren.
Eine Ausreise mit der „Bandero“ selbst ist derzeit nicht möglich. Das Schiff wurde von der isländischen Verkehrsbehörde festgesetzt, außerdem befindet sich das Schiffstagebuch in Verwahrung der Polizei. Ohne dieses darf das Schiff nicht auslaufen. An dem Verfahren sind neben der Einwanderungsbehörde unter anderem auch die Verkehrsbehörde, die Küstenwache, der Nationale Polizeikommissar und die Polizei beteiligt.
Ausweisung auf Grundlage des Einwanderungsgesetzes
Die Einwanderungsbehörde stützt ihre Entscheidung auf Artikel 98 des isländischen Einwanderungsgesetzes. Dieser erlaubt die Ausweisung von Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis, wenn dies aus Gründen der Staatssicherheit oder des öffentlichen Interesses erforderlich ist.
Nach Auffassung der Behörde hielt sich die Besatzung der „Bandero“ zu einem unzulässigen Zweck in Island auf. Aus diesem Grund wurde die Ausweisung aller Crewmitglieder angeordnet.
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