21.6.2024
Die Planungsbehörde bestätigte am 20. Juni 2024 eine Änderung des Generalplans Rangárþing eystra 2020–2032, der am 21. März 2024 vom Gemeinderat genehmigt wurde.
Die Änderung besteht in der Definition des Einkaufs- und Dienstleistungsbereichs VÞ38 in Rauðuskriðir aufgrund von Plänen für die Entwicklung von bis zu 25 Gästehäusern für bis zu 50 Gäste. Die landwirtschaftliche Fläche von L1 verringert sich um den Betrag der Änderung. Die Freizeitfläche F21 wird um 0,9 ha reduziert und die Fläche wird als landwirtschaftliche Fläche L1 definiert, es gibt jedoch ein Wohngrundstück.
Es wurde gemäß Absatz 1 vorgegangen. Artikel 36 Organisationsrecht.
Die wichtigsten organisatorischen Änderungen finden Sie unter Planungsportal und auf der Planungswebsite der Planungsbehörde, sobald die Änderung durch Veröffentlichung in Abschnitt B des Staatsanzeigers in Kraft getreten ist.