Der Berufungsausschuss für Umwelt und natürliche Ressourcen hat die Klage der Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnungseigentümer Klapparstíg 1, 1a, 3, 5, 5a und 7 sowie Skúlagat 10 hinsichtlich der Aufhebung einer Änderung der Bebauung in dem Gebiet zurückgewiesen zwischen Sæbraut und Skúlagat, wo ein Busknotenpunkt eingerichtet wurde.
Dies steht heute im Morgunblaðin.
Die Antragsteller prüften in diesem Fall die Interessen von 121 Wohnungen aufgrund der Belästigung, die der Verkehrsknotenpunkt aufgrund des erhöhten Verkehrs, des Lärms und der Luftverschmutzung mit sich bringen würde.
Die Wohnungsbaugesellschaft war der Ansicht, dass die Änderung der Zoneneinteilung, die den Wechselbahnhof eröffnete, nicht im Einklang mit dem Masterplan von Reykjavík stand, da das Gelände, auf dem der Bahnhof steht, für Büros und einen gemischten Innenstadtbereich vorgesehen ist.
Hält die Änderung für unbedeutend
Die Stadt Reykjavík argumentierte in dem Fall, dass der Schwerpunkt des öffentlichen Nahverkehrs und wichtiger Verkehrsknotenpunkte in jedem städtischen Gebiet naturgemäß immer in den zentralen Bereichen liegen würde, und das sei in der Planung von Reykjavík schon immer der Fall gewesen.
Der Berufungsausschuss hielt die Änderung der Unterteilung für unbedeutend, die Lage der Anschlussstellen sei durch das öffentliche Verkehrssystem und die Verkehrswege in der Umgebung bestimmt und wies die Klage der Wohnungsbaugesellschaft ab.