In das Gericht des Bezirksgerichts WestIn dem am Freitag letzter Woche verkündeten Urteil heißt es, dass die Frau wegen besonders gefährlicher Körperverletzung angeklagt wurde, indem sie in ihrem Haus wusste, dass ihr Freund wiederholt ins Gesicht und auf den Körper geschlagen, ihn wiederholt mit einer Schere in den Körper und in den Körper gestochen hatte Als er aus dem Haus floh, verfolgte er ihn zu einem Restaurant in der Stadt, wo ein Versuch unternommen wurde, ihn in den Körper zu stechen, was zur Folge hatte, dass der Freund vier Wunden auf der linken Seite seines Rückens und auf der linken Seite davontrug Schulter, eine Wunde am linken Ellenbogen und Wunden und Prellungen am linken Oberarm sowie Wunden an der linken Wange.
Waren in einem anderen Zustand
In dem Urteil heißt es, dass laut dem ersten Polizeibericht eine Meldung über ein Paar aus einem anderen Bundesstaat in einem Restaurant in einer nicht näher genannten Stadt eingegangen sei. Das Paar hatte gestritten und der Mann hatte sichtbare Verletzungen. Als die Polizei am Tatort eintraf, befanden sich der Angeklagte und das Opfer draußen und es schien, dass der Angeklagte das Opfer verfolgte.
Sie waren beide sichtlich betrunken und verärgert. Der Frau passierte es, dass ihr Freund sie verletzt hatte und sie einen blauen Fleck am Körper hatte. Anschließend verließ sie den Tatort, nachdem die Polizei sie angesprochen hatte.
Die Polizei sprach mit dem Mann, der sagte, dass sie ein Paar seien und früher am Abend bei ihr zu Hause gemeinsam gekocht hätten. Sie hatte ihn mit Faustschlägen attackiert und mehrmals mit einer Nagelschere auf ihn eingestochen. Er sagte, er wisse nicht, warum die Frau das getan habe, aber es sei schon einmal passiert.
Er rannte vom Haus seiner Freundin weg und ging ins Restaurant, doch der Angeklagte kam dann dorthin.
Dem Mann tat es sehr leid und er weinte zwischen dem, was er erklärte. Gleichzeitig seien ein namentlich nicht genannter Mann und eine namentlich nicht genannte Frau während des Gesprächs bei ihnen gewesen und hätten gesehen, was passiert sei.
Anschließend wurde der Mann zu einem Grundstück gefahren, wo er eine Unterkunft buchte. Er erteilte der Polizei die Erlaubnis, seine Verletzungen zu fotografieren. Er hatte sichtbare Verletzungen an der linken Hand und Schnitte oder Kratzer im Gesicht.
Er bekannte sich nicht schuldig und sagte, dass er im schlimmsten Fall versehentlich seinen Freund erstochen habe
Die Frau gab vor Gericht eine Erklärung ab und beschrieb die fraglichen Ereignisse als Kochen bei ihr zu Hause, bei ihr selbst, ihrem Freund und zwei Gästen, einem Mann und einer Frau. Sie hatten Alkohol konsumiert und der Freund war betrunken.
Sie erklärte, dass die Frau im Wohnzimmer gewesen sei, der Mann jedoch in der Küche. Sie wäre mit einer Nasenhaarschere in der Badewanne gewesen, als ihr Freund an die Badezimmertür gekommen wäre. Sie wäre verärgert gewesen, er hätte sie gepackt und ins Nebenzimmer gestoßen. Sie fielen beide und er landete auf ihr, sie schlang ihre Arme um ihn und dann traf ihn die Schere.
Anschließend rannte der Freund aus dem Haus und ins Restaurant. Es hätte einige Reibereien zwischen ihnen gegeben und die Polizei wäre gekommen und hätte sie nach Hause gefahren.
Der Freund erkannte die Gewalt nicht
Der Freund gab vor Gericht eine Erklärung ab und sagte, dass die Frau ihn weder mit Schlägen noch mit Stichen verletzt habe und dass dies das Einzige sei, was er daraus machen könne. Er sagte, er könne sich nicht erinnern, wer dort gewesen sei, aber die Frau habe ihn nicht angegriffen.
Er meinte, dass es durchaus sein könnte, dass er sich in einer Art Schockzustand befunden habe, als er sprach, da er ein Jahr zuvor von einer Ex-Freundin körperlich angegriffen worden sei. Er wäre „totentrunken“ gewesen und die Polizei hätte in diesem Zustand eine Anzeige von ihm entgegengenommen.
Teilweise nicht ausreichend nachgewiesen
Im Schlussteil des Gerichts heißt es, dass, wenn in dem Fall nichts anderes relevant sei als die Aussage des Angeklagten und des Opfers bei der Polizei im Januar 2021 und vor Gericht, davon ausgegangen werden müsse, dass die Staatsanwaltschaft dies kaum getan habe erfüllt die hohen Beweisanforderungen, die für die in der Anklageschrift dargelegten Anklagepunkte gelten.
Andererseits gibt es einige Belege für die Anklage, die Aussagen der Zeugen, die in der fraglichen Nacht Gäste in der Wohnung der Frau waren, die ersten Berichte des Opfers und die Verletzungen, die das Opfer erlitten hat.
Im Hinblick auf die angeblichen wiederholten Schläge auf das Gesicht und den Körper des Freundes heißt es, dass keine Zeugenaussagen vor Gericht oder andere Dokumente des Falles als Belege dafür angesehen werden könnten, dass der Angeklagte dem Opfer wiederholte Schläge auf den Freund versetzt habe Gesicht und Körper wie in der Anklageschrift beschrieben, so dass es für eine Verurteilung ausreicht. Die Frau wurde daher von dieser Anklage freigesprochen.
Bezüglich des angeblichen versuchten Messerangriffs auf den Freund im Restaurant heißt es, dass keine der Aussagen der Zeugen dafür spräche, dass die Frau sich einer solchen Tat schuldig gemacht habe. Sie wurde daher auch von diesem Team freigesprochen.
Trotz Einsatz einer Waffe kein besonders gefährlicher Angriff
Zum Vorwurf der besonders gefährlichen Körperverletzung mit wiederholten Stichen in den Körper und ins Gesicht heißt es, dass die angebliche Körperverletzungswaffe trotz der Tatsache, dass sie bei der Untersuchung des Falles zumindest im weiteren Verlauf befolgt wurde, nicht gefunden wurde.
Das Gericht geht jedoch davon aus, dass aufgrund der übrigen Akten des Falles davon ausgegangen werden kann, dass es sich um sehr kleine Scheren handelte, von denen nicht behauptet werden kann, dass sie für sich genommen als gefährliche Waffe eingestuft werden können, zumindest aber dazu in der Lage sind Schaden verursachen. Massiver Schaden durch die Methode, die der Angeklagte aus den Akten des Falles anwendet.
„Wissen Sie, es ist immer möglich, mit einer Waffe und einem scharfen Gegenstand, sei es eine Schere oder ähnliches, großen Schaden anzurichten, und da kann auch der Zufall allein entscheiden. Für die in Rede stehenden Scheren bzw. für das Verhalten des Angeklagten und wie diese, die entweder als sogenannte Nasenhaar- und/oder Wimpernschere, Nagelschere oder Arztschere bezeichnet werden, hält das Gericht jedoch keine ausreichenden Beweise für gegeben Scheren wurden bei diesem Verhalten eingesetzt, hauptsächlich bei Drohungen.
Aus diesem Grund kann nicht davon ausgegangen werden, dass es den Beweisen gelungen ist, den Angeklagten davon zu überzeugen, dass es sich bei dem Opfer um einen besonders gefährlichen Angriff handelte.
Unter Bezugnahme auf die Aussagen der beiden Gäste und andere Dokumente in dem Fall befand das Gericht, dass es zweifelsfrei erwiesen sei, dass die Frau während eines Konflikts mit ihrem Freund, bei dem sie die Quelle hatte und ihn angriff, ihn absichtlich erstochen habe mit besagter Schere zwei- bis dreimal zurück, so dass flache Schnitte entstehen, aus denen etwas blutet.
Dass der Angeklagte das Opfer mit der Schere erstochen oder ins Gesicht geschnitten oder seine Handlungen auf andere Weise so auf den Körper des Opfers gerichtet hat, dass es sich um eine besonders gefährliche Körperverletzung handeln würde, wäre zwar nicht bewiesen, aber Zweifel bestehen In diesem Punkt würde, wie in jedem anderen Punkt bezüglich der Schuld des Angeklagten, zu ihren Gunsten entschieden werden.
Wie oben erwähnt, wurde die Frau zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Dann wurde sie zur Zahlung der Hälfte des Anwaltsgehalts von 840.000 ISK und der Reisekosten ihres ernannten Verteidigers in Höhe von 84.000 ISK verurteilt.