Island will die Voraussetzungen für Aufenthaltsgenehmigungen deutlich verschärfen. Ein am 1. Oktober 2026 veröffentlichter Gesetzentwurf sieht unter anderem längere Fristen bis zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, strengere Regeln beim Familiennachzug und eine umfassendere Identitätsprüfung vor. Auch der bisherige Aufenthaltstitel für Au-pairs soll abgeschafft werden. Der Entwurf stammt aus dem Justizministerium von Þorbjörg Sigríður Gunnlaugsdóttir.
Strengere Prüfung bei Aufenthaltsgenehmigungen
Künftig sollen Antragsteller bereits im Verfahren eindeutig identifiziert werden. Vorgesehen sind ein digitales Foto und die Abnahme von Fingerabdrücken. Die Daten sollen zur Identifizierung und für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubniskarte genutzt werden. Wenn eine Erfassung vorher nicht möglich ist, soll sie auch bei der Einreise erfolgen können.
Außerdem soll die Identitätsprüfung zu einer eigenständigen Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis werden. Die isländische Einwanderungsbehörde soll Anträge und biometrische Daten unter bestimmten Voraussetzungen auch über externe Dienstleister im Ausland, isländische Auslandsvertretungen oder Behörden anderer Schengen-Staaten erfassen lassen können.
Gleichzeitig soll grundsätzlich nur noch ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gleichzeitig anhängig sein. Wird während der Bearbeitung ein neuer Antrag gestellt, muss der bisherige Antrag zurückgezogen werden. Für Anträge auf internationalen Schutz gelten diese Regelungen nicht.
Rückkehrwahrscheinlichkeit und „Risikoländer“
Bei bestimmten ersten Aufenthaltserlaubnissen soll künftig geprüft werden, wie wahrscheinlich es ist, dass die betreffende Person Island nach Ablauf des Aufenthaltstitels wieder verlässt.
Dabei sollen unter anderem persönliche Umstände, der Zweck des Aufenthalts sowie Informationen über das Herkunftsland berücksichtigt werden. Der Entwurf sieht außerdem eine veröffentlichte Liste sogenannter Risikoländer vor.
Entscheidend ist jedoch: Die Aufnahme eines Landes in diese Liste soll nicht automatisch zur Ablehnung eines Antrags führen. Für jede Person soll weiterhin eine individuelle Gesamtprüfung erfolgen.
Daueraufenthalt erst nach sechs Jahren
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis. Die allgemeine erforderliche Aufenthaltsdauer soll von derzeit vier auf sechs Jahre steigen.
Zusätzlich soll ein neuer finanzieller Nachweis verlangt werden: Antragsteller dürfen keine fälligen Schulden gegenüber dem Staat, Gemeinden oder öffentlichen Einrichtungen haben. Dazu zählen unter anderem Steuern, öffentliche Abgaben und bestimmte Geldbußen. Wer eine fällige Forderung bereits bezahlt oder eine verbindliche Raten- beziehungsweise Zahlungsvereinbarung abgeschlossen hat und diese erfüllt, soll nach dem Entwurf nicht als säumig gelten.
Auch die bisherige Ausnahme von der Sicherung des Lebensunterhalts für Personen mit Aufenthaltstiteln aufgrund internationalen Schutzes oder humanitärer Gründe soll entfallen. Wer die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt nicht erfüllt, könnte seinen bisherigen befristeten Aufenthaltstitel allerdings weiterhin verlängern.
Für bestimmte Fachkräfte sind Ausnahmen vorgesehen. Wer mindestens vier Jahre ununterbrochen mit einem Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung in Island gelebt hat, einen unbefristeten Arbeitsvertrag besitzt und ein entsprechendes Einkommen erzielt, kann weiterhin von einer verkürzten Regelung profitieren.
Familiennachzug wird schwieriger
Auch beim Familiennachzug sind mehrere Verschärfungen vorgesehen. Für Ehepartner und Lebenspartner soll grundsätzlich künftig ein Mindestalter von 24 Jahren gelten. Gleichzeitig soll die bislang geltende Mindestdauer der Lebensgemeinschaft von einem auf zwei Jahre steigen. Für bestimmte Fälle sind Ausnahmen vorgesehen, etwa wenn das Paar bereits vor dem Umzug des in Island lebenden Partners verheiratet war, bereits zusammenlebte oder ein gemeinsames Kind hat.
Hinzu kommt eine neue Wohnraumanforderung. Die Person, auf deren Aufenthalt die Familienzusammenführung gestützt wird, soll über eine Wohnung verfügen, die für sie und die nachziehenden Familienmitglieder ausreichend ist.
Auch die Definition der engsten Angehörigen wird geändert. Eltern ab 67 Jahren sollen nicht mehr generell unter die Regelungen für den Familiennachzug fallen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Nachzug älterer Eltern grundsätzlich ausgeschlossen wird. Für sie soll ein eigener Aufenthaltstitel eingeführt werden. Voraussetzung sind unter anderem ein erwachsenes Kind in Island und zwingende Gründe, etwa ein dringender Pflegebedarf. Zusätzlich darf die betroffene Person nach dem Entwurf keine anderen nahen Angehörigen, keinen Ehepartner und keine Kinder im Herkunftsland haben. Auch gemeinsamer ständiger Wohnsitz und ausreichender Wohnraum in Island spielen eine Rolle.
Au-pair-Aufenthalt soll abgeschafft werden
Eine besonders einschneidende Änderung betrifft den bisherigen Aufenthaltstitel für sogenannte vistráðning, also die Unterbringung und Mitarbeit in einem isländischen Privathaushalt.
Der entsprechende Aufenthaltstitel für Menschen aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums soll vollständig entfallen. Zwischen 2017 und 2024 wurden laut Gesetzentwurf 766 solcher Aufenthaltstitel erteilt, 78 Prozent davon an Staatsangehörige der Philippinen.
Als Grund nennt der Entwurf unter anderem die schwierigen Kontrollmöglichkeiten in Privathaushalten und die Tatsache, dass der Aufenthalt an eine bestimmte Gastfamilie gebunden ist. Dadurch könne ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis entstehen. Norwegen hat eine entsprechende Regelung für Staatsangehörige aus Drittstaaten bereits 2024 abgeschafft.
Mehr Schutz bei Arbeitsausbeutung
Gleichzeitig sieht der Entwurf neue Schutzmöglichkeiten für ausländische Arbeitnehmer vor.
Besteht ein begründeter Verdacht, dass ein Arbeitnehmer durch seinen Arbeitgeber ausgebeutet wurde oder Opfer eines schweren Verstoßes gegen Arbeitsmarktregeln geworden ist, soll ein Aufenthaltstitel für bis zu zwölf Monate erteilt werden können. Damit soll die betroffene Person Zeit erhalten, eine neue Arbeitsstelle zu finden und gegebenenfalls ihre Rechte durchzusetzen.
Auch die Rechte von Betroffenen von Menschenhandel sollen an mehreren Stellen verbessert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll die Zeit eines entsprechenden Aufenthaltstitels künftig auf die erforderliche Aufenthaltsdauer für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis angerechnet werden können.
Kostenpflichtige Expressbearbeitung soll wegfallen
Ebenfalls vorgesehen ist die Abschaffung der kostenpflichtigen bevorzugten Bearbeitung von Aufenthaltstiteln. Die Behörden sollen zwar weiterhin die Möglichkeit haben, bestimmte Verfahren prioritär zu bearbeiten, eine gesonderte Expressbearbeitung gegen zusätzliche Gebühr soll jedoch entfallen.
Der Gesetzentwurf begründet dies damit, dass das bisherige Verfahren in der Praxis keine ausreichenden Vorteile gebracht habe und teilweise sogar andere Antragsteller benachteiligt habe.
Wen betreffen die geplanten Änderungen?
Die geplanten Verschärfungen richten sich nach Angaben des isländischen Justizministeriums vor allem an Menschen aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also an sogenannte Drittstaatsangehörige. Für Bürgerinnen und Bürger aus EU-/EWR-Staaten gelten weiterhin die besonderen Regeln zur Freizügigkeit.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Nach Angaben des Justizministeriums soll das isländische Aufenthaltsrecht stärker an die Regelungen anderer nordischer Länder angeglichen werden. Gleichzeitig sollen die Identitätsprüfung und die öffentliche Sicherheit gestärkt sowie Risiken von Ausbeutung, Menschenhandel und Missbrauch des Aufenthaltsrechts reduziert werden.
Allein zwischen 2021 und 2026 gingen bei der isländischen Einwanderungsbehörde 22.133 Anträge auf erstmalige Aufenthaltserlaubnisse und 6.826 Anträge auf dauerhafte Aufenthaltserlaubnisse ein. Im Jahr 2025 wurden 3.013 erstmalige Aufenthaltstitel erteilt, darunter 1.418 im Rahmen der Familienzusammenführung, 657 für Studium und 542 für Beschäftigung.
Der vorliegende Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Sollte er in der vorgeschlagenen Form verabschiedet werden, würden sich die Voraussetzungen für viele Aufenthaltstitel in Island deutlich verändern. Der Entwurf sieht einen sofortigen Inkrafttritt nach einer Verabschiedung vor; für neue Regelungen gelten dabei teilweise besondere Übergangsbestimmungen.
Titelbild mit KI generiert
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