Neuer Campingplatz am Vestrahorn eröffnet und Tourismusstandort Horn wird ausgebaut
Am Vestrahorn wird die bestehende touristische Nutzung neu geregelt. Gleichzeitig schafft der Bebauungsplan zusätzliche Möglichkeiten für Gebäude, Camping, Unterkünfte und weitere touristische Angebote.
Am Vestrahorn soll der bestehende Tourismusstandort Horn künftig umfassender entwickelt werden. Der neue Bebauungsplan regelt nicht nur die bereits vorhandene touristische Nutzung, sondern schafft auch zusätzliche Möglichkeiten für neue Gebäude, Unterkünfte, Campingangebote und weitere touristische Einrichtungen.
Der Entwurf zielt darauf ab, den Tourismus zu fördern und günstige Voraussetzungen für den laufenden Betrieb zu schaffen. Er umfasst die Festlegung von Grundstücksgrenzen und Baufeldern für bestehende Anlagen sowie die Definition künftiger Bauvorschriften, wobei besonderer Wert darauf gelegt wird, dass sich die bauliche Entwicklung harmonisch in die Landschaft und Umwelt einfügt.
Bestehende Nutzung wird geordnet – neue Entwicklung wird möglich
Im Gebiet Horn 1 und Horn 3 bestehen bereits touristische Angebote mit Übernachtungsmöglichkeiten, einem Campingplatz, gastronomischer Versorgung und dem bekannten Wikingerdorf. Bislang gab es für das rund 53 Hektar große Gebiet jedoch keinen eigenen Bebauungsplan.
Mit dem neuen Plan wird deshalb zunächst ein verbindlicher Rahmen für die bestehende Bebauung und Nutzung geschaffen. Gleichzeitig werden konkrete Flächen und Baufelder ausgewiesen, in denen künftig zusätzliche Gebäude und touristische Angebote entstehen können.
Die Planung ermöglicht weiterhin eine Beherbergung von bis zu 120 Gästen.
Neue Grundstücke und zusätzliche Bauflächen
Im vergangenen Jahr wurde bereits das Restaurant vergößert
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung sind zwei neue Grundstücke: Horn 4 mit rund 5.836 Quadratmetern und Horn 5 mit rund 2.660 Quadratmetern.
Auf Horn 4 besteht bereits eine Gastronomie- und Beherbergungseinrichtung. Dort soll eine Erweiterung beziehungsweise ein Neubau im Zusammenhang mit der touristischen Nutzung möglich werden. Das zulässige Gesamtbauvolumen beträgt bis zu 1.000 Quadratmeter.
Auf Horn 5 bestehen bereits Wohn- und Beherbergungsgebäude. Auch hier ermöglicht der Bebauungsplan eine weitere Entwicklung für Handel und Dienstleistungen. Genannt werden unter anderem Gästehäuser, Personalunterkünfte und weitere Einrichtungen für die touristische Nutzung. Das Gesamtbauvolumen des Baufeldes darf bis zu 550 Quadratmeter betragen.
Auch auf weiteren Teilen des Geländes werden zusätzliche Bauvolumen für touristische Zwecke ermöglicht. Im Baufeld B4 sind beispielsweise bis zu 1.500 Quadratmeter für Gebäude im Zusammenhang mit Tourismus und Landwirtschaft vorgesehen.
Campingplatz wird festgeschrieben und kann ausgebaut werden
Der bestehende Campingbetrieb wird ebenfalls Teil des neuen Bebauungsplans. Dafür werden zwei Bereiche ausgewiesen: T1 mit rund zwei Hektar und T2 mit rund 0,6 Hektar.
Für T1 ist ein Service- und Gästehaus mit bis zu 100 Quadratmetern vorgesehen, insgesamt sind innerhalb des Baufeldes bis zu 250 Quadratmeter möglich. Bei T2 darf ein Servicegebäude mit bis zu 60 Quadratmetern entstehen.
Die Campingflächen sollen über Trinkwasser und Strom verfügen. Außerdem muss eine Möglichkeit zum Entleeren und Reinigen von mobilen Toiletten geschaffen werden.
Zugang zum neuen Campingplatz unterhalb des Viking-Cafes mit Toilettencontainer
Wikingerdorf erhält Entwicklungsmöglichkeiten
Auch das bekannte Wikingerdorf wird im Bebauungsplan berücksichtigt. Der bestehende Bereich erhält ein eigenes Baufeld.
Dort dürfen künftig auch temporäre Bauwerke errichtet werden, die als Filmkulissen genutzt werden. Diese können anschließend wieder entfernt werden oder als Bestandteil des Wikingerdorfs und als touristischer Anlaufpunkt bestehen bleiben.
Während Dreharbeiten darf das Gelände geschlossen beziehungsweise eingezäunt werden. Wegen der zahlreichen archäologischen Fundstellen gelten für Erdarbeiten besondere Vorgaben.
Filmkulissen
Infrastruktur und Parkplätze
Der Plan berücksichtigt außerdem die notwendige Infrastruktur für die weitere Entwicklung. Parkplätze sind innerhalb der Grundstücke und Baufelder vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über den Hornsvegur und den bestehenden Stokksnesvegur.
Auch Strom, Telekommunikation, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden im Bebauungsplan geregelt. Für die Abwasserreinigung sind gemeinsame Anlagen vorgesehen, deren genaue Ausgestaltung im Zuge der weiteren Entwicklung festgelegt werden soll.
Die Zufahrt zum Sicherheitsbereich der isländischen Küstenwache muss dabei weiterhin gewährleistet bleiben und hat Vorrang vor der übrigen Nutzung der Zufahrt.
Aus den Planungsunterlagen
Schutz von Natur und archäologischen Fundstellen
Bei der weiteren Entwicklung müssen die besonderen Schutzvorgaben des Gebiets berücksichtigt werden. Das Planungsgebiet liegt teilweise in einem wichtigen Vogelschutzgebiet und teilweise innerhalb eines Gebiets der Naturdenkmalliste.
Die Baufelder wurden laut Plan so angeordnet, dass zusätzliche Eingriffe in empfindliche Lebensräume möglichst begrenzt werden. Gleichzeitig wurden archäologische Fundstellen erfasst und in die überarbeitete Planung aufgenommen. Auf dem Bebauungsplan sind die Fundstellen einschließlich ihrer 15 Meter großen Schutzbereiche eingezeichnet.
Weitere Entwicklung statt reiner Bestandsaufnahme
Der neue Bebauungsplan ist damit mehr als eine nachträgliche Dokumentation des bereits vorhandenen Zustands. Er ordnet die bestehende touristische Nutzung und schafft gleichzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere bauliche Entwicklung des Standorts.
Die Umweltbewertung des Plans kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die Auswirkungen als gering beziehungsweise positiv eingeschätzt werden. Gleichzeitig wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das zusätzliche Bauvolumen die Erscheinung des Gebiets verändern wird.
Die vorliegende Planfassung wurde am 1. Mai 2026 geändert. Zu den Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung gehören unter anderem die Aufnahme der Ergebnisse der archäologischen Untersuchung sowie zusätzliche Vorgaben zum Schutz der Fundstellen und zur Zufahrt der Küstenwache.
Titelbild: Neuer Campingplatz unterhalb des Viking-Cafes
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