Insgesamt vier Unternehmen haben eine Lizenz für den Walfang beantragt. Dies geht aus den Antworten des isländischen Ernährungsministeriums hervor. Allerdings ist derzeit unklar, wann die Bearbeitung dieser Anträge abgeschlossen sein wird. Das berichtete das Nachrichtenportal Visir.
Die Diskussion um den Walfang in Island bleibt damit weiterhin ein kontroverses Thema. Kritiker fordern ein endgültiges Verbot, während Befürworter auf wirtschaftliche und traditionelle Aspekte verweisen. Eine Entscheidung zu den vorliegenden Anträgen könnte die Debatte neu entfachen.
Bekanntlich beantragte die Firma Hval hf. eine Fangerlaubnis für Langleinenfischen am 23. Oktober diesen Jahres. Die anderen drei Unternehmen haben Lizenzen für die Waljagd beantragt, und zwar Útgerðafélagið Vonin ehf., Tjaldtangi ehf. und Fasteignafélagið Ból ehf.
Vonin beantragte am 28. Juli d.J. Jahres einen Jagdschein, Tjaldtangi am 25. Oktober und Ból am 29. Oktober.
Die Reederei Vonin gehört Braga Ólafsson (50 %) und Þórðar Bragason (50 %), während Tjaldtangi dem Unternehmen Hrafna-Flóki ehf gehört. Eigentümer ist Gunnar Torfason (50 %) und Hilda Kristína Einarsdóttir (50 %).
Eigentümer von Fasteignafélagið Ból sind Þórðar Steinar Lárusson, Þorbjargar Bergsdóttir, Þorstein Orr Þórðarson, Þorðar Berg Þórðarson und Þorbjarnar Atla Þórðarson, die jeweils ein Fünftel des Unternehmens besitzen.
Titelfoto Salty.Lava / Mirjam Lassak: Alte Walfangschiffe am Ufer des Hvalfjördur