Ein Mann, der verdächtigt wird, Ende April in einem Haus in Selfoss eine Frau ermordet zu haben, wurde aus der Haft entlassen. Der Mann sitzt jedoch in Untersuchungshaft.
Eine vorläufige Autopsie der Frau ergab, dass es sich um einen Mord handelte und der Mann nun seit 18 Wochen oder etwas mehr als vier Monaten inhaftiert ist.
Die Strafprozessordnung sieht vor, dass eine Untersuchungshaft für einen Angeklagten nicht länger als zwölf Wochen angeordnet werden darf, es sei denn, dass dringende Ermittlungsinteressen dies erfordern.
Ruv berichtet nun, dass die Polizei keine Verlängerung der Haft, sondern stattdessen seine Unterbringung in Untersuchungshaft beantragt habe. Das Südbezirksgericht stimmte dem Antrag der Polizei zu.