Island will Besucher der drei bekanntesten staatlichen Natur- und Tourismusziele künftig zur Finanzierung von Infrastruktur, Naturschutz und Tourismusentwicklung heranziehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf für eine Natur- und Infrastrukturgebühr wurde heute im Konsultationsportal der Regierung ausgelegt. Bis zum 8.10.2026 kann er kommentiert werden. Die neue Regelung soll ab dem 1. Mai 2027 gelten.
Der Entwurf des Ministeriums für Industrie und Handel sieht eine Gebühr von 4.500 ISK für Personen ab 18 Jahren vor, die keinen steuerlichen Wohnsitz in Island haben. Betroffen sind zunächst ausschließlich Geysir, Gullfoss und der Nationalpark Þingvellir. Für die drei Ziele soll ein gemeinsames elektronisches Zugangszertifikat eingeführt werden.
4.500 ISK für den Zugang zu drei Sehenswürdigkeiten
Die reguläre Natur- und Infrastrukturgebühr soll 4.500 ISK betragen. Wer das reduzierte Modell für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Mai nutzt, zahlt 3.000 ISK.
Mit der Zahlung wird ein Zugangszertifikat ausgestellt. Beim regulären Tarif ist dieses zwölf Monate gültig und berechtigt zum Besuch aller gebührenpflichtigen Gebiete. Das reduzierte Zertifikat gilt dagegen ausschließlich für den Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Mai. Die Beträge sollen künftig jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex angepasst werden.
Die Regelung gilt nicht nach Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist der steuerliche Wohnsitz. Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Island erhalten das Zugangszertifikat kostenlos. Auch eine Begleitperson eines Menschen mit Behinderung soll von der Gebühr befreit werden, sofern ihre Unterstützung für den Besuch erforderlich ist.
Diese drei Orte sind betroffen
Die Gebühr soll zunächst für drei staatliche Gebiete gelten: Geysir, Gullfoss und Nationalpark Þingvellir. Der Gesetzentwurf begründet die Auswahl damit, dass es sich um die meistbesuchten staatlichen Tourismusziele handelt und das System dort vergleichsweise einfach umgesetzt und kontrolliert werden könne.
Die Einnahmen sollen allgemein zur Finanzierung von Natur- und Infrastrukturmaßnahmen sowie weiterer Aufgaben im Tourismus verwendet werden. Dazu gehören unter anderem der Ausbau und die Instandhaltung von Infrastruktur, Naturschutz, Sicherheit, Tourismusforschung und die Vermarktung Islands als Reiseziel.
Keine allgemeinen Parkgebühren mehr in den betroffenen staatlichen Gebieten
Mit Einführung der neuen Gebühr sollen innerhalb der betroffenen staatlichen Gebiete keine allgemeinen Zugangsgebühren mehr erhoben werden dürfen. Dazu zählen auch Gebühren für Parkplätze, Toiletten oder andere Einrichtungen, die als allgemeine Dienstleistungen gelten.
Für Þingvellir bedeutet dies insbesondere, dass die bisherigen Parkgebühren wegfallen sollen. Der Gesetzentwurf sieht gleichzeitig vor, dass dem Nationalpark der entsprechende Einnahmeausfall aus dem Staatshaushalt ersetzt wird.
Bei Geysir gibt es allerdings eine Besonderheit: Der dortige Parkplatz befindet sich auf Privatland. Die bestehende Möglichkeit, dort Parkgebühren zu erheben, würde durch das Gesetz nicht entfallen. Auch bei Gullfoss gibt es sowohl private als auch staatliche Parkflächen.
Staat rechnet mit Milliarden-Einnahmen
Die Einnahmen aus der Natur- und Infrastrukturgebühr sollen in den Staatshaushalt fließen. Nach den Angaben zum Gesetzentwurf werden langfristig Einnahmen von rund 6 bis 7 Milliarden ISK pro Jahr erwartet. Für 2027 wird mit etwa 5 Milliarden ISK gerechnet, da die Regelung erst am 1. Mai 2027 in Kraft treten soll.
Das Ministerium verweist zur Begründung auf den stark gestiegenen Tourismus. 2010 kamen dem Entwurf zufolge knapp 500.000 Reisende nach Island. 2025 waren es rund 2,6 Millionen Menschen über den Flughafen Keflavík und mit Kreuzfahrtschiffen. Gleichzeitig hält sich laut einer Analyse von EFLA durchschnittlich eine große Zahl ausländischer Besucher gleichzeitig im Land auf.
Zugang wird über QR-Zertifikat kontrolliert
Für alle Besucher ab 18 Jahren soll künftig ein gültiges Zugangszertifikat erforderlich sein, auch wenn sie wegen ihres steuerlichen Wohnsitzes keine Gebühr bezahlen müssen.
Die isländische Tourismusbehörde Ferðamálastofa soll das System betreiben, die Zertifikate ausstellen und die Kontrollen durchführen. Reiseunternehmen sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, die Zahlung und Ausstellung der Zertifikate für ihre Kunden abzuwickeln.
Die Kontrollen sollen stichprobenartig an den betroffenen Orten erfolgen. Besucher können aufgefordert werden, ihr Zertifikat sowie gegebenenfalls einen Ausweis vorzulegen. Kann ein Zertifikat aus einem entschuldbaren Grund nicht vorgezeigt werden, soll die Tourismusbehörde überprüfen können, ob ein gültiges Zertifikat auf den Namen der betreffenden Person registriert ist.
Bis zu 60.000 ISK Strafe ohne gültiges Zertifikat
Der Gesetzentwurf sieht auch empfindliche Strafen vor. Wer bei einer Kontrolle kein gültiges Zugangszertifikat vorweisen kann, soll grundsätzlich eine Verwaltungsstrafe von 60.000 ISK erhalten. Vor Ort soll allerdings eine reduzierte Zahlung von 20.000 ISK möglich sein.
Die Regelung soll laut Entwurf unabhängig davon gelten, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt ist. Gegen eine solche Entscheidung soll ein Rechtsmittel möglich sein.
Einnahmen sollen auch für Straßen und Sicherheit genutzt werden
Die Regierung begründet die neue Abgabe nicht ausschließlich mit den Kosten an Geysir, Gullfoss und Þingvellir. Der Gesetzentwurf beschreibt sie als Teil eines umfassenderen Finanzierungssystems.
Die Einnahmen sollen unter anderem dazu beitragen, Infrastruktur wie Straßen, Sanitäranlagen, Abwasserentsorgung, Kommunikation und Notfalldienste auszubauen und zu erhalten. Auch Naturschutz, Forschung und die Vermarktung Islands als Reiseziel werden als Verwendungszwecke genannt.
Dabei handelt es sich rechtlich um eine Steuer: Im Gesetzentwurf wird ausdrücklich festgehalten, dass die Natur- und Infrastrukturgebühr im Sinne der isländischen Verfassung als Steuer gilt.
Start am 1. Mai 2027 geplant
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im Konsultationsverfahren. Vorgesehen ist, dass das Gesetz am 1. Mai 2027 in Kraft tritt. Bis dahin müssen unter anderem die technischen Voraussetzungen für Zahlung, Registrierung und Zugangszertifikate geschaffen werden.
Damit würde Island ab 2027 erstmals ein landesweit einheitliches Zugangssystem für drei seiner meistbesuchten staatlichen Naturziele schaffen. Zunächst beschränkt sich die Regelung allerdings auf Geysir, Gullfoss und Þingvellir.
Titelbild: Gulfoss / Mirjam Lassak
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